Garantiebestimmungen

 

 

 

 

 



 

 

Grantiebestimmungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fuji Bikes gewährt eine Zweijahres Garantie ab Kaufdatum für jeden neuen Fuji Rahmen. Fuji Bikes gewährt außerdem auf alle Originalteile mit Ausnahme von Federgabeln und hinteren Stoßdämpfern eine Garantie von einem Jahr ab Kaufdatum. Federgabeln und hintere Stoßdämpfer werden durch die jeweilige Garantie der Original Hersteller abgedeckt. Auf die Lackierung und Aufkleber wird eine einjährige Garantie gegeben. Diese Garantie ist ausdrücklich auf die Reparatur oder den Ersatz eines defekten Rahmens, einer defekten Gabel bzw. eines defekten Teils beschränkt. Dies ist das einzige Rechtsmittel im Rahmen dieser Garantie. Diese Garantie findet nur auf den ursprünglichen Käufer Anwendung und ist nicht übertragbar. Ansprüche im Rahmen dieser Garantie müssen durch einen Vertragshändler geltend gemacht werden. Ein Kaufnachweis ist erforderlich. Die Garantie erstreckt sich nicht auf den gewöhnlichen Verschleiß, die falsche Montage oder Nachfolgewartung, Installation von Teilen oder Zubehörartikeln, die nicht für das Fahrrad bestimmt sind oder mit dem Fahrrad, so wie dieses verkauft wurde, nicht kompatibel sind. Die Garantie findet nicht auf Schäden oder Versagen auf Grund von Unfällen, falschem Gebrauch, Missbrauch oder Vernachlässigung Anwendung. Veränderungen am Rahmen oder an Komponenten führen zur Ungültigkeit der Garantie. Die Firma Twin Sport GmbH / Fuji Bikes Deutschland ist nicht für den Ersatz von beiläufig entstandenen Schäden oder Folgeschäden verantwortlich. Die Kosten für die Arbeitszeit bei der Umrüstung von Teilen wird durch die Garantie nicht abgedeckt. Diese Garantie beeinträchtigt nicht die gesetzlichen Rechte der Kunden.